1. Das Leben der Sepharden in Hamburg
1.1.
1.2. Eine wachsende Gemeinde
- Im Jahr 1603 gab es zum ersten Mal eine offizielle Erwähnung von Juden in Hamburg, die sich zwar als Katholiken ausgaben, in Wirklichkeit aber insgeheim ihre Religion ausübten:
→ So wird am 9. Dezember 1603 der Senat von der Bürgerschaft darauf aufmerksam gemacht, daß „die Portugiesen, die hier residieren, Handel und Wandel treiben, hier etwas Ansehnliches contribuiren; die aber jüdischen Glaubens seien, sollen gar nicht all hier geduldet werden“
- Um 1610 hat ihre Anzahl schon hundert Personen überschritten
- Ein weiteres um 1612 entstandenes offizielles Verzeichnis gibt Hinweise auf 125 Personen, unter ihnen 26 Ehepaare, und nennt sowohl ihre Namen wie auch die Gegend, in der sie in Hamburg ansäßig waren
- Nach Angaben des Hamburger Senats von 1646 lebten in Harnburg ungefähr 100 Familien, das entspräche einer Zahl von 600 bis 800 Gemeindemitgliedern
- Die Trennung Portugals von Spanien und die verstärkte Aktivität der spanischen Inquisition führten dazu, dass ein beträchtlicher Teil der sephardischen Emigranten aus Spanien, Brasilien und Venedig sich in den großen Hafenstädten Nordwesteuropas niederließ, deren wirtschaftliche Perspektiven durch Aufschwung des Fernhandels, besonders günstig waren
- Die „Heilige Gemeinde des Hauses Israel" (Kahal Kadosh Bet Israel), die 1652 aus der Vereinigung der drei (privaten) Synagogengemeinden Talmud Tora, Keter Tora und Neve Salom hervorgegangen war, bestand nach dem detaillierten Bericht zu dieser Zeit aus exakt 1212 Personen (Zum Vergleich: 1610 lebten etwa 500 Portugiesen in Amsterdam, Ende des 17. Jahrhunderts etwa 3000; Aber: Insgesamt überstieg die Zahl der „Portugiesen" in Nordeuropa und in der Neuen Welt zu keinem Zeitpunkt 10 000 Personen)
- Dass die Gemeinde trotz der Zuwanderung im Laufe der Zeit nicht mehr wuchs, lag an der Abwanderung zahlreicher, vor allem ärmerer Portugiesen in die Neue Welt (Brasilien, Curaçao, Jamaika usw.)
Die Portugiesen legen zu Beginn ihrer Niederlassung in den protestantischen Ländern des Nordens großen Wert darauf, eine naçáo à parte zu sein, eine über die Zwangstaufe klar definierte soziale Gruppe, die nach außen, hier vor allem im Geschäftsleben, als Christen auftritt und für die das Judentum allein Bestandteil ihrer privaten Identität ist
- Die Marrano-Diaspora funktioniert dabei wie ein Netzwerk:
Die Gemeinden und ihre Mitglieder verkehren in der Regel familiär und geschäftlich ausschließlich mit Portugiesen - Die Mitglieder der Marranen Gemeinden in Hamburg, Glückstadt, Amsterdam, London, Curaçao, Surinarn, Barbados, Jamaika, Recife und New York, die sich wegen ihrer besonderen Erfahrung exklusiv als Portugiesen verstehen, fühlen sich aber auch der sephardischen Gemeinschaft verbunden
- Ehen werden ausschließlich zwischen Portugiesen geschlossen um so die familiären auch die wirtschaftlichen Bande zu stärken
- Dank der weitreichenden wirtschaftlichen Privilegien, die den Portugiesen gewährt werden, gelingt es ihnen in kurzer Zeit, in vielen wirtschaftlichen Bereichen Monopolstellungen zu erreichen, hier vor allem im Zucker- und Diamantenhandel
Portugiesische Kaufleute importieren Getreide und Textilien, hochwertige Kolonialwaren wie Gewürze und Edelhölzer, Tabak und Seide - Ihre Geschäftspartner sitzen in Lissabon und Madeira und in den spanischen Hafenstädten Malaga und San Lúcar, ihre Handelsverbindungen erstrecken sich vom Mittelmeerraum über die Iberische Halbinsel bis nach Afrika und in die Neue Welt
- Privat jedoch, da in Hamburg Juden keinen Grund und Boden besitzen dürfen, müssen die Portugiesen ihre zum Teil prächtigen Anwesen von einem Christen pachten bzw. über einen Strohmann kaufen
Berufliches Leben
Der Fernhandel, der anfangs das einzige Tätigkeitsfeld der Gemeindemitglieder darstellte, bleibt auch in der Folgezeit das wirtschaftliche Rückgrat der Gemeinden
Andere Berufsfelder waren u.a.:
- Finanzwesen: Kapitalinvestitionen und Spekulation
- Fürstendienst: Einige sephardische Kaufleute in Amsterdam und Hamburg besaßen Kontakte zu verschiedenen europäischen Herrschern
- Immoblien: Makler
- Medizinische Berufe: Unter ihnen befinden sich zahlreiche Ärzte, die wegen ihrer großen Gelehrsamkeit gerne konsultiert werden
- Gemeindeangestellte: Kantoren und Lehrer
- Handwerk und Manufakturwesen
- Fernhandel: Die Sepharden importierten exotische Gewürze, tropische Hölzer; Edelsteine und Rohstoffe; die Diamantenindustrie und Zuckerraffinerie wurde ihr Monopol
Viele ihrer Mitglieder brachten es zu einem nicht unbeträchtlichen Wohlstand, der auf ihrer erfolgreichen Tätigkeit als Fernhandelskaufleute beruhte. Eine wichtige Rolle spielte hierbei der christlich-iberische Hintergrund → Er ermöglichte ihnen eine problemlose Orientierung in der christlichen Gesellschaft ihrer neuen Heimatstädte und erleichterte ihnen den Umgang mit den christlichen Kaufleuten, von denen sie sich in Kleidung und Umgangsformen nicht wesentlich unterschieden
1.3. Das Oberhaupt der sephardischen Gemeinde
1.3.1. Der Ma'amad
- Der Ma'amad war das oberste Exekutivorgan der Kahal Kadosh Bet Israel in Hamburg
In dem Protokollbuch („Livro da Nação“) der Gemeinde wird er mit folgenden Namen bezeichnet: Ma'amad, Ma'amad os 7 (der Siebener Ma'amad), os ss.res sette (die sieben Herren) ss.res do Governo (die Herren der Regierung), los sette (die Sieben), os ss.res sette do Governo Geral (die sieben Herren der allgemeinen Herrschaft), o numero dos 7 (die Zahl der Sieben Herren); Gelegentlich erscheint nur die Abkürzung MM - Tritt der Ma'amad zusammen, wird er Junta genannt, was soviel heißt wie Versammlung oder Sitzung
- Der Titel Ma'amad für die Exekutive einer Gemeinde wurde auch in anderen portugiesisch-spanischen Gemeinden in ganz Europa während des 17. und 18. Jahrhunderts verwendet → Den gleichen Titel erhielt das Exekutiv-Gremium der portugiesischen Gemeinde Talmud Tora in Amsterdam
- Nach der Vereinigung der drei Hamburg Gemeinden Talmud Tora, Keter Tora und Neve Salom zur Gemeinde Bet Israel (1652) erhielt der Ma'amad „die uneingeschränkte Macht und die volle Befugnis, über die Naçao zu bestimmen“
Im Vorwort zu den Vereinbarungen heißt es: „Die zu wählenden Herren sollten unumschränkte Macht und Befugnis haben, um in allem das zu tun, zu bestimmen und anzuordnen, das nach ihrem Ermessen zur Förderung unseres heiligen Gemeinwesens und zu unserer Erhaltung das Zweckmäßigste ist. Die genannten Herren sollen einen feierlichen Eid dahin leisten, dass sie frei von allen Rücksichten und ohne einen anderen Zweck im Auge zu haben als den Dienst Gottes und das Wohl ihrer Nation. Die ganze Nation soll verpflichtet sein, alles das zu befolgen und unverbrüchlich zu beobachten, was jene Herren tun und anordnen werden, ohne daß irgend jemand hiergegen irgendwelche Bedenken vorbringen darf, und sollen sie diejenigen, welche solches etwa nicht tun, mit allen ihnen gut zu dünkenden Strafen und allen Zwangsmitteln unseres Judentums zwingen dürfen.“
1.3.2. Zusammensetzung des Ma’amad
Bei der Gründung der Einheitsgemeinde wurde in den Vereinbarungen gelegt, dass der Ma'amad aus sieben Personen bestehen und jeweils vom Tag bis zum kommenden Neujahrsabend amtieren sollte
- Zwei Mitglieder sollen als Präsidenten dienen und den Titel Vorsteher-Präsident tragen (parnas presidente): Jeder sollte für die Dauer von sechs Monaten amtieren
- Einer hatte als Schatzmeister (tezoreiro) zu dienen
- Der Rest wurde zu Vorsteher (parnasim)
- Die neue Ordnung legte fest, alle zwei Monate ein anderes Mitglied - mit Ausnahme des Schatzmeisters Präsident amtieren sollte. Die beiden deputados (Gesandte) oder mit vollen Titel deputados da nação (Gesandte der Gemeinde), hatten die Aufgabe die äußeren Angelegenheiten der Gemeinde, vor allem die Beziehungen zum Hamburger Senat zu regeln
- Vor seiner Wiederwahl durfte ein Mitglied des Ma'amad ein Jahr lang kein Amt annehmen
- Vermutlich aber war der Präsident für die Einberufung des Ma'amad verantwortlich, denn für die Sitzungen waren keine genauen Termine festgelegt. so wurde es zumindest in Amsterdam praktiziert
- Die Einberufung des Ma'amad war die wichtigste Aufgabe des Präsidenten. Er saß den Sitzungen vor und leitete sie nach einer vorher vereinbarten Tagesordnung
Die Wahlordnung für den Ma’amad
Wie aus dem Vorwort zu den Ascamot hervorgeht, wurde der Ma'amad von den Oberhäuptern der großen Familien gewählt (cabeças de caçal)
- Die Teilnahme an der Wahl war kein Recht, sondern eine Pflicht
- Ein Bußgeld (finta) von drei Mark hatte jedes Oberhaupt einer großen Familie zu nicht an der Wahl teilnahm
- Auf einem Wahlzettel hatte der Wählende die Namen seiner Kandidaten für den Ma’amad notiert → Nachdem der Wahlberechtigte seinen Wahlzettel unterschrieben hatte, händigte er diesen dem „Weisen der Gemeinde“ (haham) → Nur die Weisen (hahamim) wußten, wen der Einzelne gewählt hatte
- Die, die nicht zum Haham gehen konnten, um ihre Stimmzettel abzugeben mussten von diesem besucht werden, der dann die Wahlzettel entgegennahm
- Nach den Bestimmungen, die bei der Vereinigung der drei Gemeinden festgelegt wurden, mußte der Ma’amad am Ende des Jahres und acht Tage vor Ablauf der Legislaturperiode gewählt werden
- Er solle entsprechend der Vereinbarungen Gemeinwesens wirken, dem Herrn zu dienen und der Gemeinde Gutes zu tun
- Außerdem mussten sie schwören, daß sie alles in ihrer Macht stehende tun würden, um die Aufsässigen zu zähmen und zu bestrafen
- Wer einmal gewählt war, durfte nicht von seinem Amt zurücktreten
→ Wer dennoch die Wahl nicht annahm oder wer von seinem Amt zurücktrat, mußte eine Strafe in Höhe von 30 Mark entrichten
→ Auch wer häufig den Sitzungen des Ma'amad fernblieb, wurde bestraft
Die Tücken des Auslebens jüdischer Religion und Rituale
1.3.3. Religöses Leben in Hamburg
Im Vergleich zu den Städten wie Amsterdam und London gestaltete sich die Situation in Hamburg ganz anders
- Das rigide Verbot jeglichen jüdischen Gottesdienstes, das der Kontrakt von 1612 enthielt und das in den Kontrakten von 1617 und 1623 wiederholt wurde, führte zwar nicht zur Unterbindung der Praxis, aber es erschwerte Gottesdienste in den Privathäusern von Gemeindemitgliedern abzuhalten
- Wenn also die Hamburger sephardische Gemeinde in Bezug auf die Etablierung ihrer Gottesdienste und ihres Gemeindelebens in der Stadt im 17. Jahrhundert weit hinter den beiden anderen Gemeinden zurückblieb, so ist dies vordergründig auf die Aktivitäten des Geistlichen Ministeriums zurückzuführen, das alle Versuche, eine der Gemeindegröße angemessene Synagoge zu errichten, zunichte zu machen wußte
- Die Tatsache, daß die Hamburger sephardischen Juden aufgrund des generellen Gottesdienstverbots nur unter großer Vorsicht in verschiedenen Privathäusern zum Gottesdienst zusammenkommen konnten, führte zur Entstehung der oben genannten Kleinstgemeinden Neve Salom, Keter Tora, Talmud Tora
- Dabei handelte es sich allerdings nicht nur um Gottesdienstgemeinschaften, sondern um feste Institutionen mit entsprechenden Leitungsgremien und einem geordneten Abgabenwesen
- Strukturen, wenn es sie denn überhaupt gegeben hat, sehr rudimentär gewesen sein müssen
- In Hamburg waren die Lebensbedingungen der Sefardim wenig stabil → Die aus wirtschaftlichen Interessen betriebene Politik der Duldung des Hamburger Rates war ständig durch den Widerstand der politisch einflußreichen, judenfeindlichen lutherischen Geistlichkeit und der von ihr aufgehetzten Bevölkerung gefährdet
- Unter den de-judaisierten Marranen bzw. Neuchristen gab es nur wenige Rabbiner, so daß die Hamburger Gemeinde in den ersten Jahrzehnten nach ihrer Ankunft in Hamburg ihre Rabbiner unter den Sephardim Nordafrikas und des Osmanischen Reichs suchen mußte
- Dennoch gab es Gottesdienste (der Rat tolerierte die schließlich allgemein bekannten "gotteslästerlichen" Zusammenkünfte meist stillschweigend)
- So trafen sich die Hamburger Sephardim selbst in ihrer Blütezeit zum Gottesdienst in Beträumen, die in Wohnhäusern von Gemeindemitgliedern eingerichtet
- Über diese Beträume ist allerdings kaum etwas bekannt, man weiß, wie sie aussahen oder welchen Teil des Hauses sie einnahmen; seit wann es sie gab, etc.
- Das Konkordat von 1650 brachte einige Erleichterungen. Es erlaubte unter der Voraussetzung, dass nicht mehr als vier bis fünf Personen zugleich eintrafen bzw. das Haus verließen und nicht mehr als insgesamt 15 Familien zusammenkamen, immerhin Gottesdienste in Privathäusern
- Der Bau einer Synagoge blieb sephardischen Gemeinschaft jedoch weiterhin verboten: Die vorhandenen drei Beträume und die nun darin erlaubten Gottesdienste wären „Synagoge genug“ schrieb das Geistliche Ministerium den Oberalten in seinem
- Erst im Herbst 1815 wurden daraufhin die ersten Bemühungen unternommen, um in Hamburg einen Tempel nach dem Vorbild des Tempels in Berlin einzurichten
- Der neue Tempel wurde am 18. Oktober 1818 in gemieteten Räumlichkeiten eingeweiht, die im Erdgeschoß über 142 Sitzplätze für Männer und auf der Empore über 107 Sitzplätze für Frauen verfügten
- Obwohl das Lesepult wie in traditionellen Synagogen in der Mitte verblieb, drückte sich die Einzigartigkeit des Tempels in der besonderen Empore aus, die an der rückwärtigen Wand des Gebäudes für eine Orgel und einen Chor errichtet worden war
- Eine ebenso markante Eigenschaft des Tempels war das Fehlen eines Gitters vor den Sitzplätzen der Frauen
- Das Gebetbuch des Hamburger Tempels stellte die erste umfassende Reformliturgie dar
→ Über einer waagerechten Linie ordnete es auf jeder Seite die hebräischen und deutschen Texte an, die öffentlich vorgetragen wurden
→ Unter den hebräisch gesprochenen Gebete befand sich eine Übersetzung ins Deutsche - sowie in einigen Fällen eine sephardische Transliteration - Ebenso existierten deutsche religiöse Lieder, die in einem gesonderten Band gesammelt waren
Mit den Amsterdamer Gemeinden Neve Salom, Bet Jakob und Bet Israel waren die Hamburger Gemeinden der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts jedenfalls nicht vergleichbar
1.3.4. Religiöses Leben in Altona
Im Gegensatz zur Stadt Hamburg an sich herrschten in Altona völlig verschiedene Verhältnisse vor:
- Systematisch wurden hier durch die Herrscher Glaubensflüchtlinge angesiedelt
- Die Niederlassungsbedingungen für Altona waren zunächst durch das Generalprivileg König Christians IV. von Dänemark definiert, in dem 1641 ausdrücklich auch das Recht auf freie Religionsausübung festgehalten war
- Die in den Privilegien zugesicherte Religionsfreiheit umfasste aber nicht nur die Synagoge, sondern auch einen Rabbiner, den Schutz des Sabbats, die Genehmigung zum Schächten und die Erlaubnis, einen eigenen jüdischen Friedhof anzulegen und dort Tote auf „jüdische Weiße“ zu bestatten
Diese Privilegien sollten für die Zukunft die Basis darstellen, auf der sich die Altonaer Gemeinde entwickeln sollte
1.4. Der Umgang der Sepharden mit anderen jüdischen Gemeinden
Die Sephaden kamen hauptsächlich mit zwei anderen jüdischen Gemeinden in Kontakt:
- Tudescos: Hochdeutsche Juden
→ Während die Portugiesen bereits seit 1612 ein Aufenthaltsrecht in Hamburg besitzen, ist es den hochdeutschen Juden nur im Hamburger Umland erlaubt, Gemeinden zu gründen. - Aschkenasim:
→ Die ersten Aschkenasim, die in Hamburg wohnten, waren Mitglieder der Altonaer aschkenasischen Gemeinde
→ Sie sind in einer undatierten Liste bezeugt, die wahrscheinlich ins Jahr 1621 gehört
Wie lange sie damals schon in Hamburg ansässig und welches die iudenrechtlichen Rahmenbedingungen ihres Aufenthalts dort waren, ist unbekannt
Das Verhältnis der weltläufigen und weltlich gebildeten portugiesischen Großkaufleute zu den traditionell-jüdisch gebildeten aschkenasischen Juden, den tudescos, die im Kleinhandel und in der Pfandleihe ihr Auskommen finden, ist bestimmt durch Mißtrauen und offene Ablehnung
- Die Portugiesen fühlen sich durch Geburt und Bildung als Angehörige einer Elite und sind dementsprechend aufgefordert, die wirtschaftlichen Geschicke ihrer Stadt zu beeinflussen
→ Die deutschen Juden spielen dagegen vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht eine untergeordnete Rolle - Die deutschen Juden, die von den Sepharden immer nur verächtlich „Tudescos“ genannt werden, müssen sich den Portugiesen unterordnen und hängen lange Zeit auch wirtschaftlich von ihnen ab
→ Beispielsweise dürfen die Tudescos nur dann in Hamburg bleiben, wenn sie sich der rechtlichen Gewalt der Portugiesen unterwerfen und als Gesinde in ihre Dienste treten - Ab 1659 müssen dabei alle, bei der nação zugelassenen Tudescos eine Gemeindeabgabe zahlen
→ Wer nicht zahlt oder negativ auffällt wird von der Gemeinde ausgeschlossen oder anderweitig bestraft (Bann, Exkommunizierung)
→ Nicht zugelassene Dienstboten werden mit Hilfe des Bürgermeisters ausgewiesen
„Der Vorstand hat beschlossen, einen Tudesco namens Hel (Hillel), welcher sich mit einer früheren Dienstmagd [Lea] des Josua de Palácios verheiratet hatte, auszuweisen, und zwar sowohl aus triftigen Gründen, die gegen den Genannten vorlagen, wie auch wegen seines zur Kenntnis gelangten schlechten Lebenswandels und besonders wegen des Umstandes, daß er außerhalb der Anzahl der hier Zugelassenen stand.“
- Aufgrund der Sorge, dass ein Sepharde mit den, in ihren Augen nicht ebenbürtigen deutschen oder aschkenasischen Juden in Verbindung gebracht zu werden, regeln und reglementieren sie ihr Verhältnis zu ihnen auf wenig freundliche Art und Weise
- Private Kontakte zwischen ihnen werden auf ein Minimum reduziert
Von 1881 weg kamen die Sepharden mit weiteren Juden in Kontakt: den Juden aus Osteuropa, welche aus verschiedenen Gründen (Armut, Verfolgung, etc.) hauptsächlich in die Hafenstädte flüchteten
- Die Hamburger Juden wollten mit diesen „dreckigen Ostjuden“ keinesfalls in Verbindung gebracht werden
- So waren sie nicht an ihrer Niederlassung interessiert und beschleunigten die durch sehr vielfältige Hilfsmaßnahmen die Durch- und Auswanderung ihrer östlichen Glaubensbrüder
„Von der vielgerühmten weltoffenen Liberalität Hamburgs auch den armen Ostjuden gegenüber war nicht viel zu spüren. Ob es nun russische, polnische, galizische oder rumänische Juden waren, hatten sie kein Geld — und neunzig Prozent dieser Ostjuden waren arme Juden — wollte man sie nicht haben, es sei denn als Menschenmassenfracht für die Schiffahrtslinien und deren Auswandererschiffe“
1.4.1. Literarisches Verzeichnis
Herzig, Arno (1991): Die Juden in Hamburg: 1590 bis 1990; wissenschaftliche Beiträge der Universität Hamburg zur Ausstellung "Vierhundert Jahre Juden in Hamburg". Hamburg: Dölling und Galitz
Studemund-Halévy, Michael (1994): Die Sepharden in Hamburg: Zur Geschichte einer Minderheit. Hamburg: Buske
Studemund-Halévy, Michael (2000): Bibliographisches Lexikon der Hamburger Sefarden: Die Grabinschriften des Portugiesenfriedhofs an der Königstraße in Hamburg. Hamburg: Christians
Studemund-Halévy, Michael (2007): Portugal in Hamburg. Hamburg: Ellert und Richter
Wallenborg, Hiltrud (2003): Bekehrungseifer, Judenangst und Handelsinteresse: Amsterdam, Hamburg und London als Ziele sefardischer Migration im 17. Jahrhundert. Hildesheim: Georg Olms Verlag
1.4.2. Bilderquellen
Norddeutscher Rundfunk NDR (3.7.2017): "Die Geschichte des Hamburger Hafens"
http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/hafen/geschichte/Hamburgs-Hafen-Von-Anfaengen-bis-heute,hafenhamburggeschichte101.html
Wikipedia The Free Encyclopedia (2.7.2017): "Bezirk Altona"
https://de.wikipedia.org/wiki/Palmaille#/media/File:Blick_%C3%BCber_Altona_1850_Stich.jpg