Von der Langobardia zur Lombardia

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Zitation: Thomas Krefeld (2018): Von der Langobardia zur Lombardia. Version 7 (07.08.2018, 08:20). Lehre in den Digital Humanities. , url: https://www.dh-lehre.gwi.uni-muenchen.de/?p=62829&v=7

Schlagwörter: Edictum Rothari , Edictus Rothari , Fara (Langobarden) , zweite Lautverschiebung , Rechtsbegriff , Langobardisches Recht , Placiti Cassinesi , Placiti Campani

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1. Die Langobarden

Die Geschichte der (Kluge & Seebold 2011) Langobarden erinnert mit ihrer großräumigen Wanderung an diejenige der Goten; sie ist jedoch aus sprachgeschichtlicher, wie aus allgemein historischer Sicht ungleich wichtiger. Die folgende Karte identifiziert die Etappen ihrer Wanderung mit den Bezeichnungen, die uns die Historia Langobadorum des (* ca. 725/730-† ca. 797/799) überliefert (vgl. Jarnut 1982, 11 ff.)1.

Die letzte Etappe skizziert Wolfram 2002 wie folgt:

"Nicht weniger als 5500 Langobarden nahmen als treue Föderatenkrieger an den letzten Kämpfen teil, in denen Narses das italische Ostgotenreich vernichtete. Audoins Sohn Alboin (560/61-572) war der Langobardenkönig, der mit awarischer Hilfe das gepidische Königreich zerschlug, wenig später aber im Jahre 568 eine riesige Völkerlawine, bestehend aus Langobarden, Gepiden, Sarmaten, Sueben, Sachsen, ja selbst einheimischen Romanen, nach Italien führte. Dies bedeutet den Bruch mit Byzanz, das über hundert Jahre lang keinen Vertrag mehr mit den Langobarden schloß. Es bedeutete aber | auch die Spaltung Italiens in einen langobardisch beherrschten Teil und in die von Byzanz gehaltenen Gebiete." (Wolfram 2002, 105f.)

Das langobardische Reich bestand bis 774, als es in das Karolingerreich eingegliedert wurde und Karl der Große sich rex Francorum et Langobadorum ac patricius Romanorum (vgl. Höfert 2015) nannte. Die folgende Karte zeigt die weiteste territoriale Ausdehnung unter Aistulf (751 n.Chr.):

Das Langobardenreich zur Zeit seiner größten Ausdehnung unter Aistulf (751 n.Chr.)

 

1.1. Die Landnahme und die Ortsnamen auf -fara

Über die Landnahme in Italien unter dem König Alboin sagt eine zeitgenössische Quelle, der burgundische Chronist Marius von Avenches, sie sei in fara erfolgt:

"Alboenus ... cum omni exercitu relinquens ... Pannoniam ... cum mulieribus vel omni populo suo in fara Italiam occupavit" (zit. in Jarnut 1982, 47)

'Alboin ... der sich mit seinem gesamten Heer in Pannonien aufhielt ... besetzte Italien  mit den Ehefrauen und seinem gesamten Volk in daran.' (Übers. Th.K.)

Damit wird ein Schlüsselbegriff zum Verständnis der langobardischen Besetzung  Italiens genannt, der offenkundig auf den Verbstamm zurückgeht, der auch deu.  fahren zu Grunde liegt:

"Dieser Fahrverband umfasste neben den Kriegern eben auch ihre Frauen und das gesamte nicht waffenfähige Volk, also etwa auch Sklaven. Seine Aufgaben waren viel umfassender, | als Krieg zu führen - in der Gruppe mußte der innere Frieden gewahrt, die Versorgung von Mensch und Vieh gesichert, während der Wanderung Quartier geschaffen werden, kurz,  die Fara war die Lebensgemeinschaft einer fahrenden, heimatlosen Gesellschaft." (Jarnut 1982, 47)

Wie es scheint, haben sich diese mobilen Verbände, die jeweils unter Führung einzelner Persönlichkeiten standen, dann in bereits bestehenden, wenn möglich befestigten Orten niedergelassen (vgl. Jarnut 1982, 48 und 52). Der Ausdruck hat sich mehreren italienischen Ortsnamen erhalten (), wie die folgende Karte ohne Anspruch auf Vollständigkeit zeigt.

fara in der italienischen Toponomastik

Die Langobarden waren "zumindest z.T. arianisierte Christen"  (Jarnut 1982, 74), als sie nach Italien kamen. Im Gefolge der Niederlassung veränderten sich die Lebensform und Sozialstruktur so, dass "ein sozial differenziertes Volk von Grundherren und Bauern" (Jarnut 1982, 74) entstand. Aus romanistischer Sicht istvor allem der Prozess der kulturellen - und sprachlichen - Romanisierung von Interesse, die sich seit dem 7. Jahrhundert vollzog; sie geht mit dem Übergang zum Katholizismen einher, der in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts zur Staatsreligion wird (Jarnut 1982, 77). Durch diese Konversion wurden langobardisch-romanische Eheschließungen stark begünstigt, aber der Spracherhalt bzw. der Sprachwechsel werden vor diesem Hintergrund kontrovers diskutiert.

2. Langobardisch-romanische Zweisprachigkeit und der Übergang zur romanischen Einsprachigkeit

Jarnut plädiert für einen frühen Übergang zum Romanischen. Dabei bezieht er sich vor allem auf einen sehr wichtigen Gesetzestext, den sognannten Edictus Rothari, der vom langobardischen König Rothari im Jahre 643 erlassen wurde:  

"Wie weit schon wenige Jahre nach der Eroberung die Eingliederung der Langobarden in ihre romanische Umwelt ging, wird daran deutlich, dass alle ihre überlieferten Schriftzeugnisse in lateinischer Sprache abgefasst sind, so auch schon die ersten Königsurkunden aus der ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts und eben auch das nur für Langobarden bestimmte Edikt Rotharis. In diesem Gesetzeswerk werden nur die juristischen Termini technici in langobardischer Sprache angeführt, sie werden aber zugleich ins Lateinische übersetzt. Wir müssen also davon ausgehen, dass viele, vielleicht sogar schon die meisten Langobarden bereits in der ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts zweisprachig waren." (Jarnut 1982, 78)

Zu diesen juristischen Termini2 in langobardischer Sprache aus dem Edictus Rothari gehören z.B. grabworfin 'Grabraub' (§ 15), rairaub 'Leichenraub' (§ 16), wegworin 'Wegelagerei' (§ 26), marhworfin 'jemanden vom Pferd werfen' (§ 30) oder auch walupaus 'Vermummung':

"De walupaus. Si quis homini libero violentia iniuste fecerit, id est walupaus, octugenta solidos ei conponat. Walupaus est, qui se furtim vestimentum alium induerit aut se caput latrocinandi animo aut faciem transfiguraverit." (Edictus Rothari § 31)

'Über Walupaus. Wenn einer einem freien Mann zu Unrecht Gewalt antut, das heißt (id est) Walupaus, muss er ihm 80 Solidi geben. Walupaus ist, wer sich heimlich ein anderes Kleidungsstück anzieht oder sein Haupt oder Gesicht in räuberischer Absicht verändert.' (Übers. Th.K.) 

Es steht außer Frage, dass der ausführlich zitierte Tatbestand sowie die vorher genannten und andere mehr, mit langobardischen, d.h. nicht lateinischen Ausdrücken bezeichnet werden, die an prominenter Stelle in den lateinischen Text inseriert sind; sie fungieren als Stichwörter (Thema) des ganzen Abschnitts. Basissprache ist aber Latein, d.h. die Sprache der gesamten juristischen Schriftlichkeit der Zeit. Man darf nicht vergessen, dass sich die langobardischen Gesetze vor allem an die Fachleute der Rechtsprechung wenden, die wahrscheinlich eine ausgezeichnete Kompetenz dieser Sprache besaßen und eventuell auch einsprachige Römer/Romanen und gar keine Langobarden waren. Es ist daher keineswegs selbstverständlich auf fehlende Langobardischkenntnisse der Langobarden zu schließen. Genauer gesagt entspricht die Konstruktion dem Modell:

  • LANGOBARDISCHES RECHTSWORT id est|est LATEINISCHE ERKLÄRUNG

Es erhebt sich nun die Frage, ob gerade aus dieser Konstruktion ein Hinweis auf Zweisprachigkeit/Einsprachigkeit der zeitgenössischen Gesellschaft abgeleitet werden kann. Jarnut versteht die auf id est|est folgende LATEINISCHE ERKLÄRUNG als Übersetzung für - politische -  Langobarden, die der Sprache nicht mehr mächtig waren. Diese Interpretation scheint zu einfach, denn im fachlichen Kontext ist eine Erklärung eines terminus technicus grundsätzlich notwendig, auch wenn kein Sprachwechsel damit verbunden ist. Ein mehr oder weniger zufälliger Blick in ein deutsches Gesetzbuch fördert sofort analoge Konstruktionen des Typs x ist, wer (lat. est qui) zu Tage:

"§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet." ( 2017)

Es handelt sich also bei den oben genannten Beispielen um Übernahmen aus der mündlichen langobardischen Rechtstradition in die geschriebene lateinische Rechtssprache, die darin begründet sind, dass die entsprechenden Tatbestände in der römischen Rechtstradition nicht existierten, aber vom langobardischen Gesetzgeber aufrecht erhalten werden sollten.

Im Hinblick auf die Zweisprachigkeit könnte man sich nun fragen, ob man das Nebeneinander der beiden Sprachen auf der Ebene des Textes  als code switching, d.h. als Wechsel eines zweisprachigen Schreibers von einer Sprache in die andere oder aber als Entlehnungen aus einer Sprache, dem Lombardischen, ins Lateinische auffassen soll; Entlehnungen sind fest integrierte Bestandteile, so dass ihre Verwendung - ganz im Gegensatz zum switching - keine Zweisprachigkeit beim Verwender voraussetzt. Die Frage lässt sich kaum endgültig klären - sie ist ja auch in der sprachlichen Aktualität oft schwer einzuschätzen; es fällt aber stark auf, dass die langobardischen Elemente nicht an die lateinisch-romanische Morphosyntax adaptiert wurden: So regiert die lat. Präposition de einen Ablativ, aber der Wortausgang des Substantivs -us in de walupaus entspricht keiner bekannten lateinischen Ablativendung. Dasselbe gilt für die meisten anderen Langobardismen, jedoch nicht für alle, denn z.B. das langobardische gastald 'königlicher Finanzverwalter' (vgl. Treccani, s.v. castaldo) findet sich mit lateinischer Flexionsendung in unterschiedlichen Kasuformen:

  • Nominativ: "tunc gastaldius regis aut sculdhais requirat culpa ipsa et ad curte regis exegat" (§ 15)
  • Akkusativ: "aut noluerint in ipsa dare vindictam, tunc liceat gastaldium regis aut sculdhais ipsam ad manum regis tollere" (nach § 153)

In diesem Fall darf man eine fest integrierte Entlehnung annehmen.

Zu einem etwas anderen Ergebnis als Jarnut hinsichtlich des Endes der langobardischen Sprache gelangt Wolfgang Haubrichs (2005) durch die Untersuchung von Personennamen. Aus der Kontinuität des langobardischen Namensystems bis ins 8. Jahrhundert und der gleichzeitigen Zunahme romanisch-germanischer Hybridnamen schließt er zwar auf eine "schichtenspezifisch differenzierte Durchdringung von Sprachen und Kulturen" (Haubrichs 2005, 71) im Rahmen einer "bilingualen Gesellschaft", hält aber gleichzeitig fest, "dass sich - zumindest oberschichtlich - ein relativ reines Langobardisch noch im 8. Jahrhundert erhält" (Haubrichs 2005, 72). Er stellt fest, dass im Verlauf des 8 Jahrhunderts vermehrt hybride Personennamen auftreten, bei denen er zwei Typen unterscheidet (vgl. Haubrichs 2005, 71):

  1. Namen mit einer romanischen Konstituente als Erstglied und einer germanischen als Zweitglied: Dulci-pert, Flavi-pert, Fluri-prandus, Boni-frido, Lupi-gis, Petrona-child, Silve-rad;
  2. langbardische Personennamen als Erstglied mit einem romanischen Suffix als Zweitglied: Gunde-rad-ula filia Bonis-om-oli.

Die Beobachtung ist interessant; sie müsste allerdings um eine morphologische Komponente erweitert und eventuell auch historisch präzisiert werden:

  • In (1) werden - ähnlich wie im Fall der oben besprochenen Beispiele aus dem Edictus Rothari - zwei unterschiedliche Typen zusammengefasst, nämlich

(1a) die germanischen Zweitglieder ohne lateinisch-romanische Flexionsendung (z.B. Dulci-pert, Flavi-pert), die Zweisprachigkeit des Schreibers nicht ausschließen, und Langobardischkenntnisse mindestens vermuten lassen, wenn nicht voraussetzen;

(1b) solche mit lateinischer Flexionsendung (z.B. Fluri-prandus, Boni-frido), die zwar Langobardischkenntnisse nicht ausschließen, sie aber keinesfalls voraussetzen.

  • Die Fälle des Typs (2) sind nicht nur durch die Flexion, sondern bereits durch den Wortbildungsprozess in das Lateinisch-Romanische integriert. Wie im Fall (1b) können Langobardischkenntnisse nicht vorausgesetzt werden.

Man sollte im 8. Jahrhundert nun in der Perspektive schwindender Zweisprachigkeit eine deutliche Zunahme von (1b) und (2) erwarten.

Angesichts vollkommen fehlender Textdokumente in langobardischer Sprache ist also die Frage des Sprachtods außerordentlich schwer zu beurteilen; vor allem die Personennamen und insbesondere ihre morphologische Adaptation an das Lateinisch-Romanische verdienen daher eine empirisch breit abgesicherte Untersuchung. Vorläufig ließen sich datierbare langobardische Namen, oder zumindest solche mit langobardischem Zweitglied (-pert, -frid usw.) ohne romanische Flexionsendung als potentiell letzte Spuren langobardischer Mündlichkeit ansehen. Vor diesem Hintergrund sind die ältesten Dokumente des Italoromanischen, die so genannten placiti campani (oder cassinesi) von Interesse; diese Urkunden wurden zwischen 960-963 abgefasst, d.h. ca. 200 Jahre nach dem Untergang des langobardischen Königsreichs. Sie stammen allerdings aus einem Teil dieses Territoriums, das in Gestalt einer Grafschaft, des Ducato di Benevento, noch bis 1051 als autonomes Gebilde weiter bestand gehörte. In diesen Texten geht es um Zeugenaussagen zu Grundbesitzverhältnissen von Klöstern. Die Texte sind in lateinischer Sprache abgefasst, nur die Zeugenaussagen selbst sind (wohl wegen möglichst großer Authentizität) in romanischer Sprache. An diesem Verfahren sind die Personen mit den folgenden Namen beteiligt:

  • der Richter Arechi (auch: Arechisi, Arechis, Arichis),
  • die beiden  streitenden Parteien, nämlich der Abt Aligerno und der Adelige Rodelgrimo d'Aquino, 
  • drei Zeugen Mari, Teodemondo und Gariperto.  

Die farbig hervorgehobenen Namen, d.h.  5 von 6 sind zwar germanischen Ursprungs, aber alle tragen lateinische Flexionsendungen und geben keinen Anlass, langobardische Sprachkompetenz zu vermuten. Andererseits hat die Tradition der Namengebung den Sprachwechsel offenkundig recht lange überdauert; darin kann man einen Hinweis auf eine soziale und politische Kontinuität sehen, die sprachliche Diskontinuität impliziert.

3. Langobardische Entlehnungen im Romanischen

Schon Gamillscheg, dem der AIS von  und die Regionalatlanten noch nicht vorlagen, unterscheidet 280 langobardische Wörter. Auf diesen Gesamtbestand im Detail einzugehen ist hier unmöglich; mindestens zwei Punkte sind jedoch bemerkenswert: (1) ihre regionale Verbreitung (2) ihr lexikologische Status.

3.1. Die regionale Verbreitung der Langobardismen in der Italoromania

Da die Entlehnungen lang vor der Herausbildung der italienischen Standardsprache direkt in die lokalen romanischen Varietäten erfolgt sind, liegt es nahe die Langobardismen der gegenwärtigen Dialekte auf regionalen Sprachkontakt zurückführen. Genauere Auswertungen bestätigen diesen Eindruck, oder liefern zumindest schon Indizien, dass die Vermutung grundsätzlich, nach ausgiebigerer Untersuchung bestätigt werden könnte. Es wurden daher erste Ansätze unternommen, die Verbreitungsgebiete der sprachlichen Formen einerseits zu kumulieren und quantitativ darzustellen und sie andererseits in Verbindung mit der Verbreitung archäologischer Befunde synoptisch darzustellen. Die folgende Karte von  Miriam Schwemmlein entstand auf der Basis von 106 AIS-Karten. 

Wie man sieht, nimmt die Verbreitung der Langobardismen, grosso modo, nach Süden hin stark ab. Es ist gut möglich, im Fall von Sizilien und Sardien sogar sicher, dass die wenigen, ganz südlichen Belege  indirekt, d.h. erst später durch die Standardsprache (Sizilien) und oder/durch Kontakt mit dem Toskanischen, speziell dem Pisanischen (Sardinien) in diese Dialekte gelangt sind. Die Kumulation spiegelt also in bemerkenswerter Weise die Dauer der Zugehörigkeit einer Gegend zum Langobardenreich wider, selbst das meistens nicht langobardische Exarchat von Ravenna bildet sich ab.

Die territoriale Expansion des Langobardenreichs

Die Darstellung einzelner Wortareale in Kombination mit archäologischen Fundstellen zeigt ähnliche Kongruenzen, wie die folgende Karte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) illustriert:

Kongruenz sprachlicher und archäologischer Befunde (ital. guancia 'Wange', -engo, Gräberfelder)

Kongruenz sprachlicher und archäologischer Befunde (ital. guancia 'Wange', Ortsnamen auf -engo, Gräberfelder)

3.2. Der lexikologische Status der Langobardismen

Das eben genannte ital. Beispiel guancia 'Wange' deutet bereits an, dass die Langobardismen keinesweg nur in marginalen Bereichen des Wortschatzes auftreten, sondern manche sind durchaus Bestandteil des elementaren Wortschatzes; sie sollen im Folgenden an solchen Typen exempliziert werden, die auch eine Entsprechung in der Standardsprache haben.  Besonders auffällig sind eine ganze Reihe von Körperteilbezeichnungen (vgl. dazu ♦):

Entlehnungen aus dem onomasiologischen Feld der KÖRPERTEILE
langobardisch   standarditalienisch Seite in Gamillscheg 1934, Bd. II
hanka 'Hüfte' > anca 'Hüfte' 144
 knohha 'Knöchel'
> nocca  'Knöchel' 147
milzi 'Milz' > milza 'Milz' 151
 skena 'Schiene, Schienbein' >  schiena 'Rücken' 156
  skinkâ 'Schenkel' >  stinco 'Unterschenkel'  156
 strozza  'Gurgel' >  strozza 'Gurgel', strozzare 'erwürgen'  170
 wangja  'Wange' >  guancia 'Wange'  170
zann 'Zahn' > zanna 'Reißzahn, Hauer' 172
 zizza 'Zitze, Brustwarze'
>  zizza 'weibliche Brust' (Veneto)  174

Je nach Bezeichnung lässt sich die Integration ins romanische Lexikon unterschiedlich gut  nachvollziehen. Sehr plausibel sind die Fälle, wo es zum langobardischen Wort keine direkte Entsprechung im Lateinisch-Romanischen gibt, wie etwa für die KNÖCHEL; in gewisser Hinsicht füllt die Entlehnung hier eine Bezeichnungslücke.

Einen ähnlichen semantischen Prozess, der eindeutige Bezeichnungen schafft, könnte man vermuten, wenn auffällige Polysemien durch die Entlehnung beseitigt werden, wie vielleicht im Fall der WANGE. Im Lateinischen wird dieser Teil des Gesichts mit dem Wort bucca (vgl. Georges s.v.) bezeichnet; nun erfährt dieser Ausdruck eine metonymische Verschiebung und wird zur Bezeichnung von MUND (vgl. ita. bocca, fra. bouche, spa./port. boca). Es ist aber kaum vorstellbar, dass eine ältere Bedeutung zu irgendeinem Punkt der Sprachgeschichte schlagartig durch eine neue Bedeutung ersetzt wird; vielmehr ist damit zu rechnen , dass während eines mehr oder weniger langen Zeitraums beide Bedeutungen koexistierten; der Ausdruck war während dieses Zeitraums homonym. Für Zweisprachige bietet es sich in dieser Phase an, im Sinne der Eindeutigkeit auf ein semantisch passendes Wort der Zweitsprache zurückzugreifen, also etwa auf langobardisch wangja. Dieser Vorteil der Eindeutigkeit macht den Ausdruck hinreichend attraktiv für einsprachige Sprecher des Romanischen, so dass er sich über das zweisprachige Milieu hinaus verbreitet und in das Romanische integriert (entlehnt) wird.

Entstehung von Polysemie und Beseitigung durch Entlehnung

Auf Anhieb nicht so leicht verständlich sind die Entlehnung, die zur Entstehung von Synonymen führen, wie milza und schiena; im ersten Fall ist das lateinische Wort splen 'Milz' (Georges s.v.) in Dialekten erhalten; im zweiten Fall existiert auch im Standard noch ein Fortsetzer des lateinischen dorsum (Georges s.v.).

Nicht übersehbar ist weiterhin eine ganze Gruppe von Bezeichnungen für Gegenständ, bzw. Formen aus HOLZ; sie verhalten sich sozusagen spiegelverkehrt zur lateinischen Terminologie des Steinbaus, die ins Germanische entlehnt wurde: vgl.

Entlehnungen aus dem onomasiologischen Feld HOLZ
Langobardisch Standarditalienisch Seite in Gamillscheg 1934, Bd. II
balk 'Balken' palco 'hölzerne Decke, Boden'  
banka/panka 'Bank' panka 'Bank', auch banca, banco 'Geldinstitut' 131
brëdel 'Brett' predella 'hölzerner Sockel' 135
skaff 'Gestell' scaffale 'Bücherregal' 154
skranna 'Bank, Tisch' scranna 'hölzerner Richterstuhl' 157
spahhan 'spalten' spaccare 'spalten' 160
stëk 'Stab, Pflock' stecco 'trockener Zweig ohne Blätter' 162
wald 'Wald'
gualdo 'Wald' (veraltet) 169

3.3. Ein kulturgeschichtliches Leitwort: it. staffa 'Steigbügel'

Die Wanderungs- und Akkulturationsgeschichte Geschichte der Langobarden lässt sich exemplarisch am STEIGBÜGEL festmachen; wie es scheint, ist dieser in der Antike unbekannte Ausrüstungsgegenstand mit dem reiternomadischen Volk der Awaren nach Europa gekommen; da die ältesten Funde in Europas in drei ungarischen Gräbern der Awarenzeit (Funddatierungen zwischen 565 — 670 n. Chr.) entdeckt wurden; die Tote wurden nicht nur mitsamt ihrer Pferde und dem wertvoll geschmückten Zaumzeug bestattet, sondern „erstmals wurden schmiedeeiserne Steigbügel mitgegeben“ (Bóna 1985, , Anm. 1). Im selben Zusammenhang mit dem Pferdegeschirr und der Reiterei sind weiterhin "die neue Art des Zaunzeugs, der Steigbügel, das Stangengebiß und der hohe Sattelknopf" zu nennen, sowie "später der Lamellenpanzer und der panzerbrechende Speer" (Bóna 1985, 9 ). Diese militärtechnisch bedeutsamen Verbesserungen haben sich schnell verbreitet; sprachlich interessant ist speziell der Steigbügel, genauer gesagt seine italienische Bezeichnung staffa, die auf langobard. *staffa (Treccani, s.v.) zurückgeht. Wie scheint, haben die Langobarden das Reiten mit Steigbügeln also bei den Awaren kennengelernt, sich zu eigen gemacht und weiter nach Italien verbreitet. Noch in den neuen Dialekten deckt sich die Verbreitung der Entlehnung erstaunlicherweise mit dem Langobardenreich in seiner größten Ausdehnung, wie die Gegenüberstellung der beiden folgenden Karte zeigt:

ital. staffa 'Steigbügel' (nach AIS 1232_2)


 

Langobardenreich zur Zeit seiner größten Ausdehnung (751 n.Chr.)

4. Eine offene Frage: Das Langobardische und die oberdeutschen Dialekte

Die Präsenz der Langobarden ist jedoch nicht nur im Hinblick auf die Beeinflussung der romanischen Sprachen und ihren Beitrag zur deren Ausdifferenzierung von sprachwissenschaftlichem Interesse; sie betrifft ganz direkt auch einen ganz zentralen - und wenig klaren Fragenkomplex der Germanistik, nämlich die geoliguistische Verbreitung und womöglich auch die Entstehung der so genannten 2. oder hochdeutschen Lautverschiebung; dieser mögliche Zusammenhang kann hier jedoch nur angedeutet werden. Jedenfalls massieren sich die unter diesem Etikett zusammengefassten Lautwandelprozesse (link) massieren sich im süddeutschen Sprachraum, wie die folgenden Karte zeigt; es spricht also alles dafür, dass sich diese phonetischen Prozesse ausgehend vom Süden verbreitet haben:

zweite Lautverschiebung (https://de.wikipedia.org/wiki/Zweite_Lautverschiebung#/media/File:Heutige_deutsche_Mundarten.PNG)

Nun finden sich die frühesten Belege jedoch bereits in den wenigen erhaltenen Wörtern des Langobardischen (vgl. Van Der Rhee 1976) im Unterschied zum Gotischen. Ein Beispiel ist sculdhais 'Schuldheiß' (Edictus Rothari § 15):

"Schultheiß Sm erw. obs. (8. Jh.), mhd. schultheizeahd. sculdheizoas. skuldhētio. Aus wg. *skuldi-hait(j)ōn m. ‛Schultheiß’, auch in ae. scyldhǣta f.afr. skeltā(ta); mit vielen Vereinfachungen, z.B. nhd. Schulze. Ein alter Amtstitel (zu Schuld und heißen), vermutlich mit der Ausgangsbedeutung ‛der die Schuld (Leistung) anordnet, der die Pflichten festsetzt’." ( , Online-Ausgabe, o.S.)

Wie soll man diesen Befund deuten? Es ergeben sich (mindestens) die drei folgenden Verbreitungsszenarien.

  1. Die von der Zweiten Lautverschiebung erfassten Dialekte haben die Prozesse aus einem gemeinsamen Ursprungsgebiet mitgebracht; die Sprachwissenschaft fasst das Langobardische deshalb mit dem Alemannischen deshalb als 'Elbgermanisch'.
  2. Die Prozesse sind nordalpin, im Alemannischen und Bairischen entstanden und haben sich teilweise nach Norden, in Mitteldeutsche, und nach Süden, ins Langobardische, verbreitet.
  3. Die Prozesse sind südlich der Alpen entstanden und haben sich nach Norden verbreitet.

Die Szenarien (1) und (2) passen schlecht zur heute allgemein geltenden Auffassung, das Bairisch sei in situ im heutigen Südostdeutschland entstanden, und nicht durch einen germanischen Stamm dorthin gebracht worden.  Das entstehende Bairische hätte also die phonetischen Prozesse aus dem Alemannischen übernehmen müssen, was historisch nicht sehr plausibel ist.

Überhaupt muss festgehalten werden, dass die unbestrittene Verbreitung der Zweiten Lautverschiebung von Süden nach Norden der politisch das Frühmittelalter prägenden Expansion des Frankenreichs entgegenläuft, denn diese mächtige Bewegung erfolgt von Nordwesten her, wie die folgende Karte zeigt:

Die Ausdehnung des Frankenreichs (https://de.wikipedia.org/wiki/Fr%C3%A4nkisches_Reich#/media/File:Frankish_Empire_481_to_814-de.svg)

Mächtigster Gegener der fränkischen Expansion nach Südosten waren jedoch eben die Langobarden, so dass es den Franken erst nach deren Niederlage möglich wurde, auch das heutige Bayern, Österreich sowie Nord- und Mittelitalien einzugliedern. Es wäre daher zu überlegen, die Entstehung der Zweiten Lautverschiebung im jahrhundertelangen Sprachkontakt mit dem Romanischen zu suchen, dem das Alemannische und Langobardische ausgesetzt waren und der auch die Entstehung des Bairischen konditiert haben muss.

Immerhin finden sich im Romanischen unter spezifischen Bedingungen Parallelen zum Wandel von /t/ > /ts/, vgl. lat. nationem > ita. nazione,  und ansatzweise auch zur Verschiebung von /k/ > /ch/, denn speziell in der alpinen Kontaktzone wird lat. /k/ vor /a/ zu [tj] (vgl. z.B. AIS 1099 ). Die Verschiebung von /p/ > /pf/ findet immerhin in intervokalischer Stellung ihre Entsprechung in der Westromania (vgl. AIS 1360 rapa).

Es ist bemerkenswert, dass unter den Namen der frühen Stationen zwei das Suffix -inga aufweisen, nämlich Scoringa, mit dem wohl die Insel Rügen gemeint ist, und Mauringa. Jarnut 1982, 11 ff. deutet das erste analog zu althochdeu. scorro 'Klippe' + -inga und das zweite aus dem Stamm der auch deu. Moor zu Grunde liegt. In beiden Fällen können diese beiden alten, wenn nicht ältesten -inga-Bildungen jedoch nicht patronymisch verstanden werden, wie es im Hinblick auf spätere Bildungen von der Namenkunde in mechanistischer Manier durchexerziert wird.
Jarnut drückt sich hier ein wenig missverständlich aus; denn langobardisch sind keineswegs «die juristischen Termini technici» (Hervorhebung Th.K.), sondern nur einige, allerdings auffällige; die meisten Tatbestände tragen lateinische Bezeichnungen.
Bóna, István (1985): Die Awaren. Ein asiatisches Reitervolk an der mittleren Donau, 5-20.
Fehr, Hubert (2008): Germanische Einwanderung oder kulturelle Neuorientierung? Zu den Anfängen des Reihengräberhorizontes, RGA-E, 67-102. Berlin usw.: de Gryuter.
Fehr, Hubert (2010): Germanen und Romanen im Merowingerreich: frühgeschichtliche Archäologie zwischen Wissenschaft und Zeitgeschehen. Berlin usw.: De Gruyter.
Fehr, Hubert & Heitmeier, Irmtraut (2012): Von Raetien und Noricum zur frühmittelalterlichen Baiovaria. St. Ottilien.
Gamillscheg, Ernst (1934-1936): Romania germanica. Sprach-und Siedlungsgeschichte der Germanen auf dem Boden des alten Römerreichs, 3 Bde.. Berling and Leipzig: de Gruyter.
Haubrichs, Wolfgang (2005): Die Langobarden. Herrschaft und Identität, 67-99.
Höfert, Almut (2015): Kaisertum und Kalifat: der imperiale Monotheismus im Früh-und Hochmittelalter. Frankfurt am Main: Campus Verlag.
Jaberg, Karl & Jud, Jakob (1928-1940): Sprach-und Sachatlas Italiens und der Südschweiz (AIS). Zofingen.
Jarnut, Jörg (1982): Geschichte der Langobarden. Stuttgart: Kohlhammer.
Kluge, Friedrich & Seebold, Elmar (2011): . Berlin.
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Van Der Rhee, Florus (1976): Die Hochdeutsche Lautverschiebung in den Langobardischen Gesetzen. Datierung, Umfang, Orthographische Wiedergabe, Neophilologus, 397-411.
Wolfram, Herwig (2002): Die Germanen (1995). München: Beck.

Eine Antwort

  1. Die Banalitätsgrenze wurde mit Einfuehrung des BA und Abschaffung des Latinums aufgehoben.
    Wer weiss, ob ein Zsmmhng besteht… eine Meinung habe ich dazu nicht. Sollen wir mal Heino fragen?
    Viele Gruesse
    ThK

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